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Abfindung bei Kündigung

Wann steht einem Arbeitnehmer eigentlich eine Abfindung zu, wenn sein Arbeitsverhältnis gekündigt wird?

Im nachfolgenden Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Steffen Bastek finden Sie Antworten auf einige Fragen rund um das Thema Abfindung im Arbeitsrecht.

Die schlechte Nachricht zuerst: Ein Anspruch auf Abfindung ergibt sich bei einer „normalen“ Kündigung erst einmal nicht. Allerdings wird der Arbeitgeber häufig einen Aufhebungsvertrag oder einen gerichtlichen Vergleich anbieten, der dann die Zahlung einer solchen Abfindung vorsehen kann.

Motivation einer mehr oder weniger freiwilligen Zahlung einer Abfindung ist häufig auch schlicht die Befürchtung des Arbeitgebers, mit der von ihm ausgesprochenen außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung zu scheitern. Voraussetzung für eine Verhandlungsposition ist dabei aber stets, dass sich der Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zunächst zur Wehr setzt. Verpasst er die dafür gesetzliche bestimmte dreiwöchige Frist, is diese Verhandlungsposition dahin. Grundsätzlicher Rat daher bereits an dieser Stelle: Erfolgsaussichten zusammen mit uns prüfen und fristwahrend Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Wie hoch dann eine Abfindung ausfällt hängt regelmäßig davon ab, wie lange der Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt ist (Betriebszugehörigkeit) und wie „drängend“ der Wunsch des Arbeitgebers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist. Bei der Betriebszugehörigkeit gilt zunächst die Faustformel, dass ein halbes bis ein Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung grundsätzlich angemessen sein dürften und damit als Orientierungspunkt für die weiteren Verhandlungen dienen können.

Aus Sicht des Arbeitnehmers sollten dem „Pokern“ um eine hohe Abfindung aber gewisse Grenzen gesetzt sein: Er „riskiert“ ansonsten die Rücknahme der Kündigung - dann gibt es keine Grundlage mehr für weitere Gespräche, die zu einer Abfindung führen könnten. Es erfordert daher ein hohes Mass an anwaltlicher Erfahrung und juristischem Fingerspitzengefühl, das ideale Mass zu finden und so die bestmögliche Lösung zu erzielen. Das gilt umso mehr, als oftmals noch weitere Punkte wir die Zeugniserteilung auf dem Spiel stehen.

Vertrauen Sie der langjährigen Erfahrung und Spezialisierung unserer Kanzlei im Arbeitsrecht und vereinbaren Sie ein Gespräch mit uns.