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Informationen und anwaltliche Beratung zum Erbrecht in Essen

Gerne beraten wir Sie im Erbrecht zu folgenden Fragen:

  • Allgemeine Beratung in Nachlassangelegenheiten
  • Gestaltung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen
  • Beratung über die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Durchsetzung und Abwehr von Erbansprüchen, Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Durch fehlende, fehlerhafte oder missverständliche Abfassung des Testaments als letzten Willen wird oft nicht oder nicht in der Höhe an die Person vererbt, die der Erblasser eigentlich bedenken wollte.
Besonders häufig ist dabei zu beobachten, dass gerade die Verwendung von Formularen oder Vordrucken aus dem Internet zu späteren Missverständnissen und Regelungslücken führt.

Der Grund dafür liegt auf der Hand: der Verwender geht davon aus, dass die formularmäßigen Formulierungen „schon irgendwie“ passen werden. Dabei herrscht der Glaube vor, es handele sich doch beim eigenen Testament um einen Standardfall. Betrachtet man aber die Zahl der Rechtstreitigkeiten um das Erbe wird schnell klar, dass es sich bei dieser Ansicht um einen Trugschluss mit weitreichenden Folgen für die Erben handelt.

Es sollte daher in jedem Falle eine Überprüfung erfolgen, ob nicht eine Anpassung an die persönlichen Verhältnisse geboten ist. Das gilt auch für die zugewendeten Beträge, die leicht erbschaftssteuerliche Freibeträge überschreiten und dann ungewollt Erbschaftsteuer auslösen können.

Eine Überprüfung bestehender Testamente oder die Anfertigung eines neuen Testaments muss rechtzeitig vor dem Erbfall erfolgen. Zwar kann auch noch durch nachträgliche Auslegung des Nachlassgerichtes der Wille des Erblassers bei einem fehlerhaften oder unpassenden Testament ermittelt werden. Eine Garantie, dass diese Auslegung im tatsächlichen Wille des Erblassers erfolgt, gibt es dabei selbstverständlich nicht. Unsere Erfahrung aus zahlreichen erbrechtlichen Verfahren spricht dagegen.

Die positive Nachricht: Die Regelungen des Erbrechts sind in Deutschland weitestgehend dispositiv, d.h. frei ausgestaltet. Das bedeutet, dass die Erblasser im weitesten Sinne selbst bestimmen können, wer und im welchem Umfang tatsächlich Erbe wird. Ausgenommen davon sind Regelungen beispielsweise zum Pflichtteil oder etwa auch zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen, die ebenfalls nach Möglichkeit schon bei Abfassung des Testaments berücksichtigt werden sollten.

Es empfiehlt sich dringend, beizeiten rechtlichen Rat einzuholen oder sich zumindest mit dem Thema eingehender zu befassen. Geregelt ist der erbrechtliche Vermögensübergang hauptsächlich im 5. Buch des BGB (§§ 1922 ff). Die Regelungen zu Höhe und Umfang der Erbschaftssteuer finden sich im ErbStG.

Kontakt zum Anwalt für Erbrecht in Essen.