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Testament für Selbständige und Unternehmer

Die Motivation, als Inhaber eines Betriebes unabhängig von dessen Größe ein Testament zu errichten, ist zunächst die gleiche wie bei einer Privatperson. Hinzu kommt die Überlegung, dass der Übergang des Unternehmens durch die gesetzlichen Erbregelungen auf alle Erben den Fortbestand der Firma in hohem Maße gefährden kann. Dies gilt insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen falsche Reaktionen schnell über den Bestand des Unternehmens entscheiden.

So schätzt der Bundesverband Deutscher Banken, dass ca. 10 % der Insolvenzanträge deutscher Unternehmen auf fehlende oder mangelhafte Unternehmensnachfolgeregelungen zurückzuführen sind. Ein mühsam aufgebautes Lebenswerk ist so schnell vernichtet. Hier gilt also in besonderem Maße, dass Sie als Unternehmer auch für den „Fall der Fälle" Vorsorge treffen sollten.

Welche Formalitäten müssen bei Abfassung eines Testaments beachtet werden?

Für die formelle Wirksamkeit eines Testamens ist eine notarielle Beurkundung entgegen weithin verbreiteter Meinung nicht in jedem Falle erforderlich.Ein handschriftlich verfasstes und unterschriebenes Testament enfaltet bereits Wirksamkeit.

Sind Immobilien im Nachlass enthalten, kann die Errichtung einer notariellen Urkunde jedoch sinnvoll sein. Wir beraten Sie hierzu und vermitteln gegebenenfalls die Beurkundung in einem Notariat. Grundsätzlich ist aber die sog. privatschriftliche, d.h. eigenhändige Errichtung Ihres Testaments möglich. Sie können damit ohne formellen Aufwand durch Ihre letztwillige Verfügung jederzeit sicherstellen, dass Ihr letzter Wille auch zum Tragen kommt.

Was kann ich sofort tun, um mich abzusichern?

Sie wollen sicherstellen, dass für den Fall Ihrer plötzlichen Erkrankung eine Person Ihres Vertrauens umgehend die Verantwortung für Ihr Vermögen übernehmen kann. Für den Fall, dass Sie selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für sich selbst Verantwortung übernehmen können, wollen Sie, dass eine Vertrauensperson (Ihre Kinder, Verwandte oder ein guter Freund) nach Ihren Vorgaben etwa über lebenserhaltende Maßnahmen für Sie entscheidet. Beides können Sie mit einer sogen. Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung sicherstellen.

Mit welchem Aufwand und welchen Kosten ist ein Testament verbunden?

Der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Erstellung eines Testaments ist verhältnismäßig gering. Bedenken Sie, dass eine solche Verfügung Ihr Lebenswerk abschließen soll und auch nicht alle Tage auf Sie zukommt. Wenn Sie sich im Rahmen eines ersten Gespräches an uns wenden, werden wir zunächst prüfen, wie und welchem Umfang wir für Sie tätig werden können. Vielleicht existiert bereits ein Testament, das lediglich aktualisiert werden muss.

Zur Vorbereitung auf unser Gespräch sollten Sie bereits notieren, wer ihre direkten, näheren Verwandten sind (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel und Geschwister, Nichten, Neffen).

Vielleicht haben Sie bereits eine Vorstellung davon, wem Sie Ihr Erbe zuwenden wollen? Auch das sollten Sie kurz notieren. Sofern wir gemeinsam feststellen, dass eine testamentarische Bestimmung für Sie sinnvoll ist, werden wir Ihre Wünsche und Vorstellungen dann erörtern und auf Grundlage der erbrechtlichen Bestimmungen ein solches Testament für Sie aufsetzen und ihnen alle weiteren Formalitäten abnehmen.

Die Gebühren für unsere Tätigkeit sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Höhe des Erblasses. Sie erfahren selbstverständlich vor einer Beauftragung, was an Kosten auf Sie zukommt.

Welche typischen Fallkonstellationen gibt es?

Unterlässt der Erblasser eine testamentarische Regelung, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese stellt jedoch selten eine geeignete Lösung für die Besonderheiten des Einzelfalles vor. Die gesetzliche Erbfolge sollte daher nur den Rahmen der möglichen eigenen letztwilligen Verfügungen darstellen.