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Anwalt Steuerrecht Essen

Fachanwalt in Essen berät im Steuerrecht und Steuerstrafrecht - Ermittlungsverfahren

Der Bereich Steuerrecht und Steuerstrafrecht ist eines unseres besonderen Kanzleischwerpunkte. Als Fachkanzlei für Steuerrecht und Steuerstrafrecht beraten wir Sie mit über 20 jähriger Erfahrung und Fachwissen zu folgenden Themen im Steuerrecht:

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Vertretung als Strafverteidiger in Steuerstrafverfahren und Ermittlungsverfahren

Interessenvertretungen bei Einspruchsverfahren vor Finanzbehörden

Beratung und Interessenvertretung durch Fachanwalt für Steuerrecht bei streitigen Betriebsprüfungsverfahren sowie Außenprüfung durch das Finanzamt

Aussetzung der Vollziehung, der Stundung, des Vollstreckungsschutzes und des Erlassverfahrens

Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, sowie Klage und Aussetzungsverfahren beim Finanzgericht (FG)

Haftung des Geschäftsführers und Abwehr von Haftungsbescheiden für Geschäftsführer und Vorstände

Fachanwaltliche Vertretung vor allen Finanzgerichten sowie dem Bundesfinanzhof

Steuerliche Prüfung und Steuergestaltung von Verträgen und Erbregelungen (Testamenten)

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Steuerstrafverfahren und Selbstanzeige

Wer mit dem Vorwurf einer Steuerstraftat konfrontiert wird, bedarf der dringenden Hilfe eines Fachanwalts für Steuerrecht. Wenden Sie sich für eine kurzfristige Beratung und Ihre effektive Vertretung gegenüber den Steuerbehörden und im gerichtlichen Verfahren an uns.
Das gilt auch für den Fall, dass Sie eine Selbstanzeige erwägen. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit „ihrem“ Fachanwalt und sprechen Sie vertraulich mit uns. Wir begleiten Sie von der Prüfung Ihrer Unterlagen bis zur Mitteilung und Erklärung gegenüber dem Finanzamt über das gesamte Verfahren.

Steuerstreit

Jeder dritte Steuerbescheid ist falsch – schätzt der Bund der Steuerzahler. Wir verhelfen Ihnen vor dem Finanzamt und den Finanzgerichten zu Ihrem Recht.
Denken Sie an die kurzen Einspruchsfristen (beim Steuerbescheid einen Monat) und lassen Sie Ihren Bescheid rechtzeitig überprüfen. Am Besten gleich vom Fachanwalt für Steuerrecht, der Sie vor Steuerbehörden und dem Finanzgericht vertreten kann.

Besondere Kenntnisse und Erfahrung als Fachanwalt für Steuerrecht seit 20 Jahren(FAStR):

Die Bezeichnung als Fachanwalt wird ausschließlich von den Rechtsanwaltskammern auf Grundlage der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Voraussetzungen für die Verleihung sind unter anderem die mindestens dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt sowie der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen.
Nur ca. ein Viertel aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte darf sich als Fachanwalt in einem der 21 Fachgebiete bezeichnen. Zum Stand 01.01.2013 waren von ca. 161.000 Rechtsanwälten in Deutschland nur rund 4.800 berechtigt, auch die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht zu führen.

Veröffentlichungen:

Regelmäßige Neuigkeiten und Kommentare zu steuerrechtlichen Themen finden Sie auch unter unserem weblog (blog):
steueranwalt.blogspot.de

Kontaktieren Sie uns hier oder telefonisch unter Tel.: 0201 - 81 41 444

Ihr Steffen Bastek - Fachanwalt für Steuerrecht in Essen.