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Finanzgericht Düsseldorf
Finanzgericht Münster

Unserer Kanzleistandort Essen liegt an der „Schnittstelle“ zwischen den Bezirken der Finanzgerichte Düsseldorf und Münster:
Für die Entscheidungen über Bescheide der Essener Finanzämter (Finanzamt Essen-Süd und Finanzamt Essen-NordOst) ist das Finanzgericht Düsseldorf zuständig, während für das angrenzende Finanzamt Gelsenkirchen, Finanzamt Bochum und Finanzamt Hattingen das Finanzgericht Münster entscheidet.

Fachanwalt für Steuerrecht Steffen Bastek, LL.M. aus unserer Kanzlei vertritt Sie in Streitigkeiten mit Ihrem Finanzamt vor allen Finanzgerichten. Er ist seit seinem 2. Staatsexamen in Frankfurt mit Schwerpunkt Steuern und seiner anschließenden Anstellung in einer Steuerberatungskanzlei schon seit 1999 schwerpunktmäßig im Steuerrecht als Rechtsanwalt tätig. Bereits 2002 hat ihm die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe nach dreijähriger Zulassung als Rechtsanwalt die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht zu führen.

Mit mehr als 13 Jahren Erfahrung als Steueranwalt verfügt er nicht nur über Expertise in der steuergestaltenden Beratung, sondern berät sie gleichermaßen kompetent in allen streitigen Verfahren mit den Finanzämtern und vor den Finanzgerichten.
Dabei ist die Erfolgsquote dank sorgfältiger Vorbereitung und unserer Spezialisierung hoch; ein Rechtsstreit lohnt sich für unsere Mandanten nicht nur deshalb, weil oftmals eine Rechtsschutzversicherung besteht, die auch Kostenschutz im finanzgerichtlichen Verfahren gibt. Der Streit mit dem Finanzamt kann dann in vielen Fällen ohne Kostenrisiko für Sie als Mandanten durch uns geführt werden. Sofern hier Unsicherheiten bestehen, klären wir dies gerne für Sie mit Ihrer Rechtschutzversicherung ab.
Bei Zweifeln hinsichtlich der Richtigkeit Ihres Steuerbescheides haben Sie daher selbst für eine Prüfung wenig zu tun: Sie nehmen mit uns Kontakt auf, überlassen uns den Steuerbescheid und Ihre Rechtschutznummer. Wir prüfen dann umgehend, ob es sich lohnt, gegen den Bescheid vorzugehen. Wichtig ist nur, dass Sie die Frist zum Einspruch gegen den Steuerbescheid (ein Monat) nicht versäumen und rechtzeitig einen Termin mit uns vereinbaren. Wir veranlassen dann alles weitere für Sie.

Gleiches gilt, sollte Sie den Eindruck haben, dass Ihr Steuerberater einen Fehler zu Ihren Lasten bei der Steuererklärung gemacht hat. Lassen Sie den Bescheid durch einen Fachanwalt prüfen!