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Selbstanzeige Steuerhinterziehung Betriebsprüfung

RA Steffen Bastek LL.M, Fachanwalt Steuerrecht
RA Steffen Bastek LL.M, Fachanwalt Steuerrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Steffen Bastek und sein Kanzleiteam berät Sie persönlich bei Problemen mit dem Finanzamt, im Steuerstrafverfahren und bei einer strafbefreienden Selbstanzeige.
Als langjähriger und erfahrener Fachanwalt für Steuerrecht ist Steffen Bastek spezialisiert auf die Strafverteidigung in Steuerstrafsachen und Steuerverfahren. Seit über 20 Jahren erfolgreich in zahlreichen Fällen für seine Mandanten vor den Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Gerichten tätig.

Steuerstrafverfahren

Hat die Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet, stehen wir Ihnen als Steueranwälte schützend zur Seite und übernehmen die gesamte Korrespondenz für Sie.
Unser primäres Ziel ist es, für Sie Straffreiheit und die Einstellung des Verfahrens zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu erreichen. Für eine effektive Verteidigung in Steuerstrafsachen ist neben einer langjährigen Erfahrung und Kenntnissen im Verfahrensrecht auch eine umfassende Kenntnis des Steuerrechts unbedingt erforderlich. Dafür steht der spezialisierte Fachanwalt für Steuerrecht und Erfahrung von annähernd 20 Jahren erfolgreicher Tätigkeit auf diesem speziellen Rechtsgebiet.

Strafbefreiende Selbstanzeige

Einkünfte und Steuern wurden in den vergangenen Jahren von Ihnen nicht oder nicht vollständig erklärt? Sie haben ein Konto im Ausland geerbt? Wir prüfen mit Ihnen, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung oder Korrektur verpflichtet sind und bereiten eine entsprechende Nacherklärung für Sie vor. In vielen Fällen kann dies auch als steuerliche Selbstanzeige geschehen, so dass bei erfolgreicher Abwicklung Straffreiheit für Sie eintritt. Dann sind keine weitere Strafverfolgung mit Verurteilung zu Geld- und Haftstrafen und Eintrag in das Führungszeugnis zu befürchten.
Eine Strafverfolgung aufgrund steuerlicher Versäumnisse ist heikel und kann gegebenenfalls existenzgefährdend sein. Es drohen erhebliche Strafen, Eintrag in das Führungszeugnis und gegebenenfalls die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei einer Vertrauensstellung, etwa als Geschäftsführer oder Prokurist.
Wir wissen um die Brisanz Ihres Falles. Fachanwalt für Steuerecht Steffen Bastek ist daher Ihr direkter Ansprechpartner in unserer Kanzlei und betreut Ihre Anfrage persönlich und vertraulich. Korrespondenz führen wir mit absoluter Diskretion.

Prüfung von Steuerbescheiden und Einspruchsverfahren
Begleitung von Betriebsprüfungen

    Die rechtliche Betreuung von steuerlichen Nacherklärungen und Selbstanzeigen ist unser Spezialgebiet als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht.
    Unsere Tätigkeit beginnt dabei häufig auch mit der Frage, ob der beauftragte Steuerberater einen Fehler bei der Steuererklärung gemacht hat. Ein solcher Fehler läßt sich regelmäßig (noch) mit geringem Aufwand im Einspruchsverfahren beseitigen, das wir für Sie führen. Sofern Ihnen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, prüfen wir für Sie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Steuerberater und seine Berufshaftpflichtversicherung.
    Liegt ein Fehler des Finanzamtes vor, ist oftmals die Klage vor dem Finanzgericht aussichtsreich. Besteht eine Rechtschutzversicherung, übernimmt diese oftmals die Verfahrenskosten, also auch unsere Anwaltsvergütung. Wir klären die Kostenübernahme (Deckungszusage) für Sie vor Klageerhebung ab.

    Wir begleiten Sie anwaltlich bei Betriebsprüfungen oder anderen Prüfungsmaßnahmen wie Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder einer Umsatzsteuer-Nachschau und schützen Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt und den Ermittlungsbehörden.

    Rufen Sie noch heute Rechtsanwalt Steffen Bastek an, der Sie als Fachanwalt für Steuerrecht in Essen zu Ihren Fragen vertraulich berät und Sie persönlich vertritt.