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Steuerliche Vertragsberatung

Die Gestaltung eines Vertrages aus einer fachkundigen Hand ist immer noch die beste Lösung. Damit nicht der Steuerberater das eine, der Rechtsanwalt das andere sagt: direkt zum Fachanwalt für Steuerrecht. Der Fachanwalt ist der spezialisierte Anwalt für alle rechtlichen Sachverhalte, bei denen das Steuerrecht („die Steuer“) eine Rolle spielen kann.
Das sind mittlerweile die meisten rechtliche Fragestellungen: Im Arbeitsrecht wird oftmals die Frage nach der Behandlung von Abfindungen und Bestandteilen der Gehaltszahlung (z.B. Dienstwagen) relevant, im Erbrecht - etwa bei der Gestaltung eines Testaments oder einer Schenkung - gilt es die erbschaftssteuerlichen Regelungen im Auge zu behalten. Im Gesellschaftsrecht verbietet sich eine Gestaltung von Verträgen (GmbH-Satzung, Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, Anteilsverkauf) ohne steuerliche Beratung ohnehin.

Steuerrecht gilt „überall“:
Verträge im Gesellschaftsrecht, bei Unternehmenskauf und Nachfolgeregelungen bedürfen daher regelmäßig einer steuerlichen Optimierung, wenn nicht Geld „verschenkt“ werden soll.
Gleiches gilt auch für erbrechtliche Gestaltungen von Privatpersonen, etwa der Errichtung eines Testaments. Das Erbe soll schließlich beim Erben ankommen, nicht beim Fiskus.