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Steueranwalt Essen: Steuerstrafrecht und Strafverteidigung in Steuerstrafverfahren

Steueranwalt Steffen Bastek, Bastek Rechtsanwälte in Essen
Strafverteidiger bei Vorwurf der Steuerhinterziehung oder des Steuerbetrugs

Nicht in allen Fällen lassen sich Fehler und Versäumnisse bei der Steuererklärung nachträglich ohne weiteres korrigieren. Dann kann es zu Fahndungsmaßnahmen der Finanzverwaltung bis zu Durchsuchungen und einem anschließenden Steuerstrafverfahren gegen den Steuerpflichtigen kommen. Beschuldigten in einem solchen Strafverfahren helfen wir als Steueranwälte mit unserem Know-How: Als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht verfügen wir über zwei Jahrzehnte Erfahrung in Steuerstrafverfahren. Diese Erfahrung setzen wir für Sie als Steueranwälte persönlich ein, wenn der Vorwurf eines Straftatbestandes durch die Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes gegen Sie erhoben wird.

Fachanwalt Steuerrecht und Fachanwalt Steuerstrafrecht in Essen: Wir übernehmen Ihre Strafverteidigung im Steuerverfahren im gesamten Ruhrgebiet

Entscheidend ist, dass sie - wie in einem „normalen“ Strafverfahren auch - gleich zu Beginn des Verfahrens einen erfahren und spezialisierten Anwalt hinzuziehen, um sich nicht unnötig selbst zu belasten. Die Gefahr, eine Aussage gegenüber der Straf- und Bussgeldsachenstelle des Finanzamtes, die selbstbelastend ist, besteht gerade am Anfang der Ermittlungen des Finanzamtes in besonderer Weise. Da die steuerliche Sachverhalte im Regelfall komplex sind, bedarf es neben der Kenntnisse im Strafverfahren und in der Strafverteidigung auch spezielles Wissen im Steuerrecht und Steuerstrafrecht.

Diesen Wissensvorsprung finden Sie in unserer Kanzlei. Rechtsanwalt Steffen Bastek ist seit 2002 auch als Fachanwalt für Steuerrecht zugelassen, erfahren, entsprechend spezialisiert und kennt sich im Umgang mit den Finanzämtern aus. Als Strafverteidiger der sich ausschließlich auf das Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht konzentriert hat, hilft er seinen Mandanten, die strafrechtlichen und persönlichen Folgen eines Steuerverfahrens einzuschätzen und dessen Konsequenzen nach Möglichkeit zu minimieren.
Das gelingt in der Regel durch gezielte Aufarbeitung des steuerlichen Sachverhaltes und der fachmännischen Beantwortung der Frage, „wo im Steuerverfahren etwas versäumt wurde oder schlicht schiefgelaufen ist“. Dazu ist eine weitreichende Kenntnis der steuerlichen Materie erforderlich.

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Anwendungserlass (AE) des Bundesfinanzministeriums zu § 153 AO

Die Regeln für eine Nacherklärung oder einer steuerliche Selbstanzeige sind (u.a.) in der Abgabenordnung (AO) niedergelegt.
Hat der Mandat als Beschuldigter im Steuerstrafverfahren absichtlich, d.h. mit Vorsatz gehandelt?
Mit der Abgrenzung dieser für die strafrechtliche Seite des Verfahrens entscheidenden Frage beschäftigt sich auch der Anwendungserlass zu § 153 AO, der am 23.05.2016 durch das Bundesministerium der Finanzen erging. Dort ist die (nachträgliche) Berichtigung von Steuerklärungen und deren Unterschied zu einer Selbstanzeige aus Sicht der Steuerverwaltung beschrieben. Der Erlass gibt damit Anhaltspunkte dafür, wie der Steueranwalt die Aussagen seines Mandaten zur Frage der „Absicht“ bei der Steuerhinterziehung bewerten und gegenüber den Ermittlungsbehörden kommunizieren wird.
Nicht immer ist die Frage eindeutig zu beantworten, etwa in Fällen der Erbschaft und einer damit verbundenen, „mitgeerbten“ Pflicht zur Steuererklärung für den Nachlass oder des Verstorbenen. Der Anwendungserlass verhält sich daher auch zur Frage, welchen Umfang die Anzeige und Berichtigungspflicht hat, welche Personen zur Anzeige und Berichtigung der steuerlichen Angaben verpflichtet sind und zu welchem Zeitpunkt die Berichtigung zu erfolgen hat. Die Chancen, welche die grundsätzliche Möglichkeit einer Nacherklärung oder Selbstanzeige bieten, bergen angesichts solcher Details auch viele Fehlerquellen. Solche Fehler sind, einmal gemacht, in der Regel nicht mehr zu korrigieren. Erfahrener Rat des Steueranwalts ist daher bereits bei der Entscheidung, ob eine Nacherklärung oder eine Selbstanzeige das richtige „Mittel“ sind, von höchster Bedeutung. Wir helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und setzen uns für Ihr Recht im Steuerstrafverfahren als Steueranwalt Ihres Vertrauens ein. Konsequent von Anfang an.