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Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht

Ein bedeutender Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht.
Innerhalb dieses rechtlichen Themas sind wir insbesondere mit der Neugründung von Unternehmen, deren Festigung und Umwandlung in andere Gesellschaftsformen und letztlich auch mit der Unternehmensnachfolge befasst.

Wir vertreten Gesellschafter und Gesellschaften aller Rechtsformen bei der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen und beraten bei der Auseinandersetzung der Gesellschafter, außergerichtlich und gerichtlich. Ein besonders intensiver Tätigkeitsbereich ist das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und der Gesellschaft mit beschränkten Haftung (GmbH), sowie der Kommanditgesellschaft (KG, GmbH & Co. KG).

Die praktischen Erfahrungen und Kompetenzen unserer Kanzleipartner auf den jeweiligen Tätigkeitsgebieten sind umfassend und sichern die Qualität unserer Beratung. Wir wissen aus Erfahrung, wo die Schwierigkeiten einer erfolgreichen Unternehmensgründung oder Firmennachfolge liegen.

Durch unsere zusätzliche Qualifikation als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht fokussieren wir die wirtschaftlichen Bedürfnisse unserer Mandanten und setzen diese bei Beratung und Vertretung um.

GESELLSCHAFTSRECHT

Das Gesellschaftsrecht ist - allgemein gesprochen - das Recht der Personenvereinigungen des Privatrechts.

Hierzu gehören in erster Linie die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).
Bereits die Wahl der richtigen Rechtsform für den angestrebten Geschäftszweck ist von wichtiger Bedeutung für die spätere Umsetzung der Ziele der Gesellschaft. Die unterschiedlichen Vorstellungen der einzelnen Gesellschafter sind in Einklang zu bringen und so auszugestalten, dass jeder Gesellschafter seine Interessen angemessen berücksichtigt findet.

Rechtsfragen ergeben sich ferner bei der Umwandlung, dem Ausscheiden von Gesellschaftern und der Beendigung der Gesellschaft. Hierzu gehören auch Fragen der Abfindung beim Ausscheiden, der Erbfolge in Geschäftsanteile aber auch der Unternehmensnachfolge. Schließlich sind regelmäßig auch Rechtsfragen vor und nach der Insolvenz eines Unternehmens, unter Einschluss der Fragen der persönlichen Haftung zu klären.

Ebenso können sich Rechtsfragen aus dem Verhältnis der Gesellschafter untereinander und im Verhältnis zur Geschäftsleitung der Gesellschaft ergeben. Hierher gehören Fragen der Kontrollrechte und -pflichten, Vertragsdauer und Abberufungsmöglichkeiten, Wettbewerbsverbote, Vergütungsfragen, Pensionsansprüche, persönliche Haftung der Organmitglieder.

Zu folgenden Bereichen bieten wir umfassende Beratung an:

  • Gründung
  • Rechtsformwahl
  • Errichtung
  • Rechtssichere Verträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • ArbeitsRecht
  • MarkenRecht
  • Existenzsicherung
  • Begleitung und Beratung bei Vertragsverhandlungen
  • Forderungsmanagement
  • Medien- und InternetRecht
  • Änderung und Beendigung von Anstellungsverträgen
  • Gesellschaftsanteile im Rechtsverkehr
  • Ausscheiden aus der Gesellschaft
  • Umwandlung der Gesellschaft
  • Unternehmensnachfolge
  • Krisenmanagement - Verträge kündigen und neu gestalten in Problemfällen
  • Auflösung und Liquidation