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Gesellschafterstreit

Gesellschafterstreit vermeiden oder gewinnen

Ein Streit unter Gesellschaftern stellt ein Unternehmen immer vor grosse Herausforderungen. In einer Konfliktsituation gilt es zunächst zu vermeiden, dass der Streit eskaliert. Schnell sind Beschlüsse getroffen, die eine einvernehmliche Einigung unmöglich machen. Bevor es daher zu unwiderruflichen Folgen kommt, loten wir alle Möglichkeiten einer friedlichen Streitbeilegung aus. Bei Bereitschaft der Parteien nutzen wir auch die Chancen alternativer Streitbeilegungen wie Mediation oder in einem Schiedsverfahren, um zu einem bestmöglichen Verhandlungsergebnis für unsere Mandanten zu gelangen.

Ist der Streit bereits auf eine gerichtliche Ebene eskaliert, vertreten wir die Rechte und Ansprüche unserer Mandanten auch im gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht.

Oftmals geht es bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern um finanzielle Fragen. Als Steueranwälte und Gesellschaftsrechtler beraten wir unsere Mandanten daher auch bei der Ermittlung und Bewertung von Gesellschafterkonten, Auseinandersetzungsguthaben und Abfindungsansprüchen. Eine konkrete und objektive Bewertung hilft dabei häufig schon im Ansatz, Fehlvorstellungen und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Lösungsansätze beim Gesellschafterstreit finden sich häufig auch in einer Neustrukturierung oder Trennung von Gesellschaftern. Das kann durch ein freiwilliges Ausscheiden oder auch durch eine Kündigung geschehen. Auch in solchen Fällen ist - mit Blick auf den geschlossenen Gesellschaftsvertrag (Satzung) - zu prüfen, welche Auswirkungen ein Gesellschafterwechsel hat. Diese Auswirkungen sind erfahrungsgemäß auch wirtschaftlich in den meisten Fällen erheblich und bedürfen sorgfältiger Vorbereitung.

Gesellschafterstreit GmbH

Streiten sich die Gesellschafter einer GmbH, so ist zumeist der Gesellschaftsvertrag als Satzung der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Zwar bietet das GmbH-Gesetz (GmbHG) auf für die Fälle eine rechtliche Lösung, die nicht vertraglich geregelt sind. Die gesetzliche Grundlage lässt aber im positiven wir im negativen Sinne umfangreiche Gestaltungsfreiräume zu. Diese Spielräume werden durch rege Rechtsprechung im Gesellschaftsrecht und Steuerrecht ergänzt. Die Kenntnis dieser Rechtsprechung ist unerlässlich, um eine rechtliche Auseinandersetzung für sich entscheiden zu können. Wir unterstützen Sie daher nicht nur mit der Kenntnis der einschlägigen Paragraphen, sondern einer rechtlichen Strategie.

Gesellschafterstreit GbR und Freiberufler

Während bei einer GmbH die Errichtung einer Satzung schon von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist, treffen wir immer wieder auf Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), die über keinen oder nur rudimentären Gesellschaftsvertrag verfügen. Auch hier hilft nicht nur die in den §§ 705 ff BGB geregelte Gesetzeslage zu den Gesellschaften bürgerlichen Rechts weiter - umfangreiches Wissen zu den rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten ist entscheidend.
Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Freiberufler beraten wir strategisch und mit der notwendigen Erfahrung in Konfliktsituationen zwischen den Gesellschaftern umfassend und als Wirtschaftskanzlei auch mit Blick auf die steuerlichen Auswirkungen. Auch hier gilt das Prinzip der Streitvermeidung zur Vermeidung teurer gerichtlicher Auseinandersetzungen.