KONTAKT
BASTEK | RECHTSANWÄLTE
ESSEN
Bredeneyer Str. 2 b
45133 Essen
Telefon: 0201 - 81 41 444
Telefax: 0201 - 81 41 446
E-Mail schreiben
Kontakt Button
News / AKTUELLES
Beamte und die Verletzung steuerlicher Pflichten: Kein Kavaliersdelikt mehr
Wenn Beamte oder im öffentlichen Dienst beschäftigte - aber auch etwa Ärzte und...
GmbH-Geschäftsführer: Steuerliche Pflichten und Konsequenzen
Als Geschäftsführer einer GmbH tragen Sie eine wichtige Verantwortung, insbeson...
Die anonyme Strafanzeige beim Finanzamt
Eine nicht geringe Anzahl von Steuerstrafverfahren beginnt mit einer anonymen A...

Mediation

Mediation im Gesellschaftsrecht, im Erbrecht und Arbeitsrecht

Insbesondere in Auseinandersetzungen mit Bezügen zum Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht wenden wir - bei Wunsch der Mandanten - auch Methoden der alternativen Streitbeilegung an. Dabei geht es uns darum, unseren Mandanten ein langwieriges Gerichtsverfahren zu ersparen und einen oftmals effektiveren Weg der Streitbeilegung aufzuzeigen.

Mediation im Gesellschaftsstreit, Mediation im Gesellschaftsrecht

Das Mediationsverfahren ist dabei häufig die bessere Wahl wenn es darum geht, widerstreitende Interessen in Einklang zu bringen und Konflikte einvernehmlich zu lösen.
Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne über das Mediationsverfahren.

Was ist Mediation?

Mediation ist - so zunächst die Definition des Mediationsgesetzes – ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Die Parteien der Mediation – die Medianden – sollen durch das Mediationsverfahren dazu in die Lage versetzt werden, selbst eine von beiden Seiten als fair empfundene Lösung zu erarbeiten. Durch die vom Mediator zwischen den Parteien angeleitete Kommunikation wird ermöglicht, dass ein selbstverantwortlicher Umgang mit dem Konflikt entsteht und gemeinsam im Dialog nach kreativen Möglichkeiten für dessen Lösung gesucht wird.

Ähnlich, aber nicht identisch zum deutschen Mediationsgesetz bestimmt die europäische Mediationsrichtlinie von 2008 , die dem deutschen Gesetz von 2012 zugrunde liegt und zeitlich voranging, den Mediationsprozess.
Aus der Gesamtschau beider Normierungen ergeben sich aber übereinstimmende Prinzipien, welche die Mediation im Kern definieren: Es handelt sich bei der Mediation um ein strukturiertes Verfahren auf Basis von Freiwilligkeit und - so jedenfalls erweiternd noch das Mediationsgesetz - auch Eigenverantwortlichkeit, das unter Einschaltung eines Mediators mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beilegung des Konflikts durchgeführt wird.
Die Mediationsrichtlinie eröffnet im Unterschied zum deutschen Mediationsgesetz bei der Person des Mediators ergänzend noch die Möglichkeit zur Durchführung der Mediation durch einen nicht entscheidungsbefugten Richter und betont, dass es sich unabhängig von deren Bezeichnung um eine Mediation handeln kann. Dagegen wird im deutschen Mediationsgesetz die Eigenverantwortlichkeit als weiteres Merkmal genannt, das sich in der europäischen Mediationsrichtlinie wiederum nicht wiederfindet.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine alternativen Methode zur Streitbeilegung suchen, weil andere Wege nicht mehr weiterführen.