Aktualisierung: Trotz Verschärfung weitere Steigerung der steuerlichen Selbstanzeigen in 2015

Experten hatten etwas anderes vorausgesagt: Die Zahlen der steuerlichen Selbstanzeiger sollte nach der erheblichen gesetzlichen Verschärfung zu Beginn des Jahres 2015 eigentlich deutlich zurückgehen. Das Gegenteil ist aber eingetreten. Nach einem Rekordjahr 2014 bei den Selbstanzeigen liegen die Zahlen wieder bei 10.000 Selbstanzeigen im ersten Halbjahr 2015. Nach Angaben der Finanzministerien sind das bereits mehr als in den beiden Jahren 2011 und 2012 zusammengefasst.
Die Kanzlei Bastek Rechtsanwälte (Heidelberg und Essen) kann diesen Trend bestätigen, der insbesondere in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen anhält. Es gilt seit Beginn des Jahres 2015 umso mehr, äußerste Sorgfalt bei der Nacherklärung von Steuern walten zu lassen. Die Hilfe von Experten, die Erfahrung und Know-How in der Nacherklärung haben, ist daher wertvoller denn je. Das zeigt alleine der Umstand, dass seit Januar die gesetzlichen Anforderungen an die Erklärungspflichten bei er Selbstanzeige wie auch die möglichen Strafzuschläge und strafrechtlichen Konsequenzen bis hin zu Freiheitsentzug deutlich gestiegen sind.


Eingestellt am 10.08.2015 von S. Bastek
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