Arbeitsrecht: Fragen zur Vergütung - Abgrenzung zwischen Vorschuss und Arbeitgeberdarlehen im Arbeitsverhältnis

Wann sind Pfändungsfreigrenzen im Arbeitsverhältnis zu beachten?

Zur Verrechnung gewährter Vorschüsse bedarf es keiner Aufrechnung, weil der Vorschuss eine vorweggenommene Vergütungstilgung darstellt.
Eine Anwendung von § 394 BGB entfällt daher. Die Verrechnung ist ohne Rücksicht auf die Pfändungsgrenzen beim Arbeitnehmer möglich.
Allerdings besteht auch die Möglichkeit, einen Vorschuss in ein Arbeitgeberdarlehen umzuwandeln. Dann sind für die Rückzahlungsraten die Pfändungsfreigrenzen nach § 394 BGB einzuhalten. Besteht eine Rückzahlungsvereinbarung nicht, hängt die Fälligkeit der Rückzahlung von einer Kündigung ab.
(Urteil des Arbeitsgerichts München vom 20.05.2014, 13 Ca 12356/131)



Eingestellt am 07.01.2015 von S. Bastek
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