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Betriebsprüfung Außenprüfung Schwerpunkte 2020 - 2021
Die Finanzämter wechseln regelmäßig ihre Prüfungsschwerpunkte. Dabei stehen abwechselnd andere Branchen im Mittelpunkt. Stand Ende 2020 häufen sich die Prüfungsanfragen in den Branchen Taxi-Gewerbe, Gastronomie und bei Friseursalons. Auch kleinere Handwerksbetriebe sind häufiger als früher Prüfungsgegenstand. Grundsätzlich stehen insbesondere mit Barzahlungen befasste Unternehmen aller Größen im Interesse der Steuerfahndung. Wird bei einer Außenprüfung oder Kassenschau eine angeblich nicht ordentlich geführte Kasse bzw. Buchhaltung festgestellt, führt dies dann nach einer Prüfungsanordnung für Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sehr schnell in eine empfindliche Schätzung und in ein Steuerstrafverfahren.
Erfolgreiche Einsprüche bereits in der Betriebsprüfung oder in den folgenden Steuerbescheiden zeigen aber, dass nicht jede Schätzung nach § 162 AO vom Steuerpflichtigen hingenommen werden muss. Das gilt insbesondere im Steuerstrafverfahren, in dem wir in der Mehrheit der Fälle eine Einstellung des Verfahrens nach Einsicht in die Ermittlungsakte und nach Abschluss des Besteuerungsverfahren erreichen können. Auch dann, wenn der Steuerberater im Besteuerungsverfahren mangels Buchhaltungsunterlagen keine Möglichkeit für eine geänderte Festsetzung sieht, bietet das Strafrecht erweiterte Möglichkeiten, zumindest hier für ein „glimpfliches“ Ende zu sorgen. Je früher hier ein im Steuerstrafrecht erfahrener Steueranwalt hinzugezogen wird, desto wahrscheinlicher wird ein solcher Ausgang.
Erfolgreiche Einsprüche bereits in der Betriebsprüfung oder in den folgenden Steuerbescheiden zeigen aber, dass nicht jede Schätzung nach § 162 AO vom Steuerpflichtigen hingenommen werden muss. Das gilt insbesondere im Steuerstrafverfahren, in dem wir in der Mehrheit der Fälle eine Einstellung des Verfahrens nach Einsicht in die Ermittlungsakte und nach Abschluss des Besteuerungsverfahren erreichen können. Auch dann, wenn der Steuerberater im Besteuerungsverfahren mangels Buchhaltungsunterlagen keine Möglichkeit für eine geänderte Festsetzung sieht, bietet das Strafrecht erweiterte Möglichkeiten, zumindest hier für ein „glimpfliches“ Ende zu sorgen. Je früher hier ein im Steuerstrafrecht erfahrener Steueranwalt hinzugezogen wird, desto wahrscheinlicher wird ein solcher Ausgang.
Eingestellt am 04.01.2021 von S. Bastek
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