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Bundesrat: Gesetzentwurf für Schutz gegen unseriöse Geschäftspraktiken soll verschärft werden
Die bisher vorgesehenen Regeln zur Abschöpfung von unzulässig erzielten Gewinnen wird als nicht ausreichend erachtet. Deshalb steht die Forderung nach einer Beweislastumkehr im Raum: Künftig sei das Verschulden der Unternehmen zu vermuten und nicht vom Verbraucher darzulegen und zu beweisen.
Zudem soll auch die Möglichkeit des «fliegenden Gerichtsstands» aufgehoben oder zumindest stark eingeschränkt werden. Der Umstand, dass es im Internet keinen physischen Ort einer schädigenden Handlung gebe, dürfe kein Argument sein, den Gerichtsort in das Belieben des Klägers zu stellen. Die geltenden Regelungen ermöglichen es zuweilen, im Onlinehandel Gerichtsstände so auszuwählen, dass sie die Erfolgsaussichten des Klägers verbessern und die Kosten für die Beklagten erhöhen.
In dieser Möglichkeit der „Prozessoptimierung“ wird ein entscheidender Grund für den sogenannten Abmahnmissbrauch gesehen, der beseitigt werden müsse.
Eingestellt am 10.03.2015 von S. Bastek
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