Kassennachschau seit dem 01.01.2018 durch die Finanzämter

Seit dem 01.01.2018 nutzen die Finanzämter dass Instrument der Kassennachschau. Die aktuelle Erfahrung aus unserer Praxis im ersten Quartal 2018 zeigt, dass das Finanzamt hiervon genauso regen Gebrauch macht, wie von der Möglichkeit einer Umsatzsteuernachschau. Schnell sind dabei Fehler in der Führung der Kasse „entdeckt“ und es steht der Vorwurf der Verletzung der Aufzeichnungspflichten im Raum. Die Finanzämter sind dann nach unserer Beobachtung mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens auch nicht zurückhaltend. Dann gilt es abzuwägen, wie mit der Steuerfahndung umzugehen ist. Viele Betroffene trauen sich die Kommunikation selbst zu, weil man mit „denen ja sicher reden kann“. Dabei wird aber nur allzu oft vergessen, dass die Kommunikation nicht auf Augenhöhe stattfindet - und bereits ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum steht.
Wir beraten Sie an diesem sensiblen Punkt und übernehmen die professionelle Kommunikation mit dem Finanzamt für Sie. So können wir sicherstellen, dass Vorwurf der Steuerhinterziehung geklärt und alle entlastenden Argumente für Sie vorgetragen werden. Wir stehen Ihnen mit Erfahrung und Spezialwissen auch bei der Kassennachschau zur Seite.
Rufen Sie an und lassen Sie sich vorsorglich beraten.


Eingestellt am 23.03.2018 von S. Bastek
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