<< Steueranwalt: Keine Steuerhinterziehung... nis der Finanzbehörde | Kassennachschau seit dem 01.01.2018 durch die Finanzämter >> |
Selbstanzeige ab dem 01.01.2018
Bereits seit Oktober 2017 übermitteln nunmehr ausländische Banken Steuerdaten an die deutschen Finanzbehörden. Dazu zählen Informationen zu Konten, den Kontoständen und auch Erträgen. Zu den bisherigen Ländern wie Luxemburg und Liechtenstein kommt jetzt ab dem 01.01.2018 auch die Schweiz hinzu. Gerade auch in Zeiten, in denen die Zahlen der Selbstanzeigen statistisch zurückgehen wird das willkommener Anlass für die Steuerfahnder sein, hier ab 2018 genauer nachzuforschen. Alleine mit Auslandsbezug gab es in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen jeweils knapp über 400 Fälle im Jahr 2017.
Auslöser vieler dieser Selbstanzeigen sind die Daten-CDs aus der Schweiz, welche deutsche Steuerbehörden in den vergangenen Jahren ankauften und oftmals Daten von Depots deutscher Bürger bei Schweizer Banken enthielten, die oft schon seit Jahrzehnten bestehen und etwa in Zusammenhang mit Erbschaften zum Problem für die Kinder als Erben werden. Wir helfen als spezialisierte Kanzlei effektiv und diskret dabei, das Auslandsvermögen zu legalisieren und unnötige Strafen zu vermeiden.
Auslöser vieler dieser Selbstanzeigen sind die Daten-CDs aus der Schweiz, welche deutsche Steuerbehörden in den vergangenen Jahren ankauften und oftmals Daten von Depots deutscher Bürger bei Schweizer Banken enthielten, die oft schon seit Jahrzehnten bestehen und etwa in Zusammenhang mit Erbschaften zum Problem für die Kinder als Erben werden. Wir helfen als spezialisierte Kanzlei effektiv und diskret dabei, das Auslandsvermögen zu legalisieren und unnötige Strafen zu vermeiden.
Eingestellt am 08.01.2018 von S. Bastek
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