Vertragsrecht: Landgericht Essen verurteilt Commerzbank zu Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung

Urteil des Landgerichts Essen vom 23.7.2014 gegen Commerzbank

Im Zusammenhang mit einem Vertrag über die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds wurde die Commerzbank AG zum Schadenersatz in Höhe von knapp 10.000 € verurteilt.

Die Klägerin hatte beabsichtigt, ihr Geld sicher anzulegen. Der Kundenberater der Commerzbank hatte der Klägerin aber trotz dieser Vorgabe empfohlen, eine Beteiligung an der European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG zu zeichnen.
Konzept dieses Fonds ist es, sich an verschiedenen europäischen Immobilienfonds als Zielfonds zu beteiligen. Diese europäischen Fonds hätten ihrerseits in «chancenreiche» Immobilien in Europa investieren sollen. Der Schwerpunkt sollte dabei bei sogenannten «value added» (englisch für: Mehrwert-) Immobilien liegen. Dieses Konzept wird als so genannter «doppelter Blindpool» gehandelt. Der Name rührt daher, dass im Wesentlichen weder die Zielfonds noch die zu erwerbenden Objekte feststehen, als aus Sicht des Investors "blind" gekauft wird. Deshalb handelt es sich bei den Fonds aber auch um keine sichere Anlage sondern um Risikokapital.
Das LG Essen kam im Ergebnis zur Feststellung, dass die Beratung durch die Bank fehlerhaft war. Die Klägerin sei als Anlegerin jedenfalls nicht richtig über das Provisionsinteresse der Bank aufgeklärt worden. Man habe sie nur davon in Kenntnis gesetzt, dass die Commerzbank AG das Agio in Höhe von 5% erhält. Hiervon habe die Commerzbank ihr auch einen Teilbetrag von (lediglich) 2% erstattet. Da die Commerzbank aber tatsächlich eine Vergütung von wenigstens 9% erhielt, sah das LG Essen die Beratung durch die Commerzbank AG zumindest in diesem Punkt als fehlerhaft an. Die Commerzbank war der Anlegerin daher zu Schadenersatz verpflichtet.

Im Ergebnis ein erfreuliches Urteil für Anleger, das zeigt, dass mit den richtigen rechtlichen Argumenten auch der „Kampf gegen Goliath“ gewonnen werden kann.



Eingestellt am 19.08.2014 von S. Bastek
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