ESSEN
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45133 Essen
Telefon: 0201 - 81 41 444
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Ihre Rechtsanwälte in Essen
Tätigkeitsschwerpunkte, die sich einander ideal ergänzen erlauben es uns, auch komplexe Mandate erfolgreich zu bearbeiten. Gerade dort, wo es auf die Schnittmenge verschiedener Rechtsgebiete ankommt – wie z.B. beim Arbeitsrecht, Vertrags- und Steuerrecht, liegen unsere gemeinsamen Stärken.
Diese nutzen wir, um für Sie eine optimale Beratung, vorausschauende Verträge und zielführende rechtliche Vertretung zu leisten.
Dabei hilft uns unsere Erfahrung. Wir sind als Anwälte seit 20 Jahren tätig, seit 2003 auch am Standort Essen für das ganze Ruhrgebiet. In dieser Zeit haben wir zahlreiche Rechtstreitigkeiten erfolgreich für unsere Mandanten beenden und Urteile erstreiten können.
Egal ob eine Beratung oder eine Vertretung vor Gericht erforderlich ist, wir arbeiten nach Erfahrungsgrundsätzen und klaren Prinzipien:
- Wir sind für Sie bestens erreichbar: Persönlich für eine Besprechung in unseren zentralen, gut erreichbaren Kanzleiräumen in Essen, per Telefon oder email.
- Wir halten Sie auf dem Laufenden: Über die Korrespondenz in Ihrer Rechtssache informieren wir Sie fortlaufend per Post oder email.
- Wir stimmen Entscheidungen mit Ihnen ab: Die Beauftragung eines Anwalts ist Vertrauenssache. Sie können sich darauf verlassen, dass wir mit Ihnen alle rechtlichen Maßnahmen erörtern.
- Wir suchen die für Sie wirtschaftlich sinnvollste Lösung: Eine Abwägung der erreichbaren Ziele und der Kosten sollte nach unserer Auffassung immer vor gerichtlichen Maßnahmen erfolgen.
- Wir rechnen unsere Leistungen transparent ab: Sie erhalten auf Wunsch bereits eingangs den Mandats eine Schätzung über die Höhe der voraussichtlichen Gebühren. Sofern möglich - nur im außergerichtlichen Bereich – vereinbaren wir auf Wunsch Stundensätze mit Nachweis der erbrachten Tätigkeit. Grundsätzlich rechnen wir nach den für alle Rechtsanwälte geltenden gesetzlichen Gebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab, etwa bei der gerichtlichen Vertretung.
Das Recht entwickelt sich ständig fort. Daher aktualisieren wir auch unser juristisches Wissen beständig. So haben Sie Gewissheit, immer bestens vertreten zu sein. Über diese ständige Aktualisierung hinaus haben die Rechtsanwälte unserer Sozietät erfolgreich Fortbildungen zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt in den Bereichen Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, sowie im Arbeitsrecht absolviert.
Im Rahmen der Fortbildungspflicht für Fachanwälte nach der Fachanwaltsordnung (FAO) halten wir uns in unseren Arbeitsgebieten für unsere Mandanten ständig regelmäßig informiert.
Darüber hinaus verfügen wir über besondere Qualifikationen im Bereich des Erbrechts:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Steffen Bastek LL.M ist
- Mitglied der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge)
- zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).