ESSEN
Bredeneyer Str. 2 b
45133 Essen
Telefon: 0201 - 81 41 444
Telefax: 0201 - 81 41 446
E-Mail schreiben
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht
Kündigung Abfindung
Gerade auch dann, wenn Sie als Arbeitnehmer eine längere Betriebszugehörigkeit vorzuweisen haben kann bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber oftmals eine angemessene Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes erzielt werden. Auch dann, wenn Ihnen der Arbeitgeber bei einer freiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag einen Betrag anbietet, sollten Sie dieses Angebot und Eckdaten stets anwaltlich überprüfen lassen. Regelmäßig bieten die Gespräche mit dem Arbeitgeber Gelegenheit, hier noch einmal nachzubessern. Das muss nicht immer nur die Höhe der Abfindung betreffen, sondern kann sich auch auf andere Eckpunkte einer solchen Vereinbarung erstrecken. Etwa die Frage insbesondere bei älteren, wann und wie eine Abfindung zur Auszahlung gelangen soll, um den „nahtlosen“ Übergang in die Rente zu ermöglichen. Wir beraten Sie individuell und persönlich zu Ihren Möglichkeiten.