Geschäftsführer: Steuerhinterziehung für Andere und die Folgen

Die Steuerhinterziehung ist eine ernste Straftat, die für einen Geschäftsführer mit verschiedenen, in ihren Folgen oft unterschätzten Gefahren verbunden sein kann. Das gilt auch dann, wenn er "zugunsten" der Gesellschaft oder deren Gesellschafter gehandelt hat und sich selbst nicht bereichern wollte.

Hier sind einige Beispiele:
Strafverfolgung: Ein Geschäftsführer, der an Steuerhinterziehung beteiligt ist, kann strafrechtlich verfolgt werden und im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe erhalten. Dann gilt er als vorbestraft.
Geldstrafen und Haftung: Ein Geschäftsführer, der für Steuerhinterziehung verantwortlich ist, kann auch zu hohen Geldstrafen verurteilt werden. In manchen Fällen kann er auch persönlich haftbar gemacht werden und muss die Steuern plus Zinsen und Strafen aus eigener Tasche bezahlen.
Reputationsschäden: Der Ruf eines Geschäftsführers kann durch Vorwürfe der Steuerhinterziehung erheblich leiden, selbst wenn er nicht verurteilt wird. Dies kann Auswirkungen auf seine Fähigkeit haben, Geschäfte zu machen und vertrauensvolle Beziehungen aufzubauen.
Sperre für das Amt des Geschäftsführers: An die Eintragung als Organ einer Kapitalgesellschaft (etwa GmbH) sind formelle Voraussetzungen geknüpft, welche das Handelsregister prüft. Liegt eine Verurteilung wegen eines Steuervergehens vor, wir das Handelsregister die Eintragung ablehnen - auch rückwirkend und für zukünftige Tätigkeiten bei anderen Gesellschaften.



Eingestellt am 03.01.2023 von S. Bastek
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