Steuerrecht: Der Trend zur Selbstanzeige hält auch nach dem 01.01.2015 weiter an

Zum 01.01.2015 haben sich die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige bekanntermaßen deutlich verschärft. Wer noch von den alten, günstigeren Regelungen Gebrauch machen wollte, musste dies bis zum 31.12.2014 erledigt haben. Dennoch gehen seit Jahresanfang anhaltend Hunderte Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern ein - trotz der deutlichen Verschärfung der Regeln .
Seit Jahresanfang bleibt die Offenlegung einer Steuerhinterziehung nur noch bis zu einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro schmerzfrei. Bei höheren Beträgen wird nur noch gegen Zahlung eines kräftigen Zuschlags von Strafverfolgung abgesehen.
Zudem verlängert sich auch der Offenlegungszeitraum. Der Steuerhinterzieher muss nun insgesamt für zehn Jahre reinen Tisch machen. Im vergangenen Jahr hatten die Finanzämter den Rekordwert von rund 40.000 Selbstanzeigen von Betrügern mit im Ausland verstecktem Geld registriert. Die meisten gab es in Baden-Württemberg, gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Bayern.

In Nordrhein-Westfalen nimmt die Zahl der Selbstanzeigen weiter zu. Hier zeigten sich bis zum 02.03.2015 immer noch doppelt so viele Steuerhinterzieher an als im Dezember 2014 – nämlich insgesamt 932. Im Februar 2015 kamen 715 Selbstanzeigen hinzu. Im gesamten Jahr 2014 waren es 7.551.



Eingestellt am 10.03.2015 von S. Bastek
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